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Mitgliedsverband im

Landesfeuerwehrverband

Niedersachsen e.V.

 

Downloadbereich Ehrungsanträge

Hier bieten wir Ihnen die verschiedenen Ehrungsanträge als Dateidownload an. Zu jedem Antragsformular wird auch eine ausführliche Erklärung mitgereicht.

 

Damit versuchen wir Ihnen und auch uns das Leben zu erleichtern.

 

Alle Anträge sind nur für unsere Mitgliedsfeuerwehren gedacht.

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Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverband Bremervörde e.V.

Diese Auszeichnung wird an verdiente Feuerwehrmitglieder verliehen, die in ihrem Wirken mehr machen als von ihrer Dienststellung und Aufgabe zu erwarten wäre. Im Regelfall sind es Mitglieder die über den Wirkungsbereich ihrer Ortsfeuerwehr hinaus weitere Aufgaben übernommen haben. Der Antrag ist von der Ortsfeuerwehr, mit einer schlüssigen Erklärung, zu stellen. Die Verleihung findet auf dem jährlichen Verbandstag statt. Es gilt eine Quotierung für die beiden Brandschutzabschnitte Bremervörde (max 11) und Zeven (max 9). Der Antrag muß zum 1. Mai beim KFV mit Unterschrift vom zuständigen Vorstandsmitglied (Stadt-, GemBM) eingegangen sein. Die Kosten trägt der Kreisfeuerwehrverband.

Antrag

Niedersächsische Feuerwehrehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen

Diese Auszeichnung gibt es in den Stufen Silber (25 Jahre), Gold/Silber (40 Jahre) und Gold (50 Jahre). Das zu ehrende Feuerwehrmitglied muß zum Zeitpunkt der Verleihung noch im aktiven Feuerwehrdienst sein. Ab 2013 kann somit auch eine Vergabe des Ehrenzeichens in Gold möglich sein, da die Zeit in der Jugendfeuerwehr mitgerechnet wird und die Niedersächsische Jugendfeuer 1963 gegründet wurde. Antragsteller ist die Ortsfeuerwehr. Die Verleihung findet im Regelfall auf den Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehr statt. Der Antrag muß über den Dienstweg (Stadt-, GemBM - Gemeindeverwaltung - Landkreis) bis zum 1.10. eines Jahres vorliegen. Die Kosten trägt das Land Niedersachsen.

Antrag

Abzeichen des Landesfeuerwehrverband Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft

Diese Auszeichnung gibt es in den Stufen 25, 40, 50, 60, 70, 75 und 80 Jahre mit Urkunde, Nadel und Bandschnalle und ist für Feuerwehrmitglieder bestimmt, die ihre aktive Dienstzeit bereits beendet haben. Auch bei dieser Auszeichnung wird die Jugendfeuerwehrzeit als Mitgliedszeit mitgerechnet. Antragsteller ist die Ortsfeuerwehr. Die Verleihung findet im Regelfall auf den Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehr statt. Der Antrag muß über den Dienstweg (Stadt-, GemBM - Kreisfeuerwehrverband) bis zum 1.10. eines Jahres vorliegen. Das Ehrenzeichen ist für die Ortsfeuerwehr kostenpflichtig.

Antrag

Deutsches Feuerwehrehrenkreuz

Diese Auszeichnung gibt es in den Stufen Silber und Gold, mit Urkunde, Nadel und Bandschnalle und ist für Feuerwehrmitglieder bestimmt die über einen längeren Zeitraum, über ihren eigentlichen Aufgabenbreich hinaus, weit mehr getan haben als von ihrer Dienststellung zu erwarten wäre. Zwischen der Verleihung in Silber und der in Gold muß ein Zeitraum von mindestens 8 Jahren liegen. Die Verleihung findet im Regelfall auf der Verbandsversammlung unseres Verbandes statt. Anforderungsberechtigt sind nur Kreisfeuerwehrverbände. Der „Hinweis“ aus einer Ortsfeuerwehr kann formlos erfolgen. Die Kosten für das Ehrenzeichen trägt der Kreisfeuerwehrverband. Es gilt, um einer Abwertung des Ehrenzeichens entgegen zu wirken eine Quotierung (max 5 Stk. In Silber und max 1 Stk. In Gold pro Jahr).

Ehrennadel des Landesfeuerwehrverband Niedersachsen

Diese Auszeichnung gibt es in den Stufen Bronze, Silber und Gold, mit Urkunde, Nadel und Bandschnalle und ist für Feuerwehrmitglieder bestimmt die über einen längeren Zeitraum aktive Verbandsarbeit geleistet haben. Die Verleihung findet auf der Verbandsversammlung unseres Verbandes statt. Anforderungsberechtigt sind nur Kreisfeuerwehrverbände. Die Kosten für das Ehrenzeichen trägt der Kreisfeuerwehrverband.

Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille                                         Medaille für Internationale Zusammenarbeit

Diese Auszeichnung ist analog zum Deutschen Feuerwehrehrenkreuz in Gold zu sehen und ist bestimmt für Personen die nicht aktiv in einer Feuerwehr tätig sind. Antragsberechtigt sind nur Kreisfeuerwehrverbände. Die Kosten trägt der Kreisfeuerwehrverband.

 

- Richtlinie

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Diese Auszeichnung gibt es in den Stufen „ohne“, Silber und Gold und wird an Personen verliehen die sich um die Internationale Zusammenarbeit mit den deutschen Feuerwehren und ihren Verbänden Verdienste erworben haben. Antragsberechtigt sind nur Kreisfeuerwehr-verbände. Hinweise aus den Ortsfeuerwehren sind formlos einzureichen. Die Kosten trägt der Kreisfeuerwehr-verband.

 

- Richtlinie

Florianmedaille der NDS Jugendfeuerwehr                                      Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr

Diese Auszeichnung ist für Personen gedacht die sich um den Aufbau und die Förderung der Niedersächsischen Jugendfeuerwehren Verdienste erworben haben. Antragsberechtigt ist der Kreis-Jugendfeuerwehrwart. Es gelten für die Verleihung Quoten in Abhängigkeit der Mitgliederanzahl der Kreisjugendfeuerwehr.

 

- Richtlinie

Diese Auszeichnung gibt es in den Stufen Silber und Gold und ist für Personen gedacht die sich um den Aufbau und die Förderung der deutschen Jugendfeuerwehren im Deutschen Feuerwehrverband Verdienste erworben haben. Antragsberechtigt ist der Kreis-Jugendfeuerwehrwart. Es gelten für die Verleihung Quoten in Abhängigkeit der Mitgliederanzahl der Kreisjugendfeuerwehr.

 

- Richtlinie