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Mitgliedsverband im

Landesfeuerwehrverband

Niedersachsen e.V.

 

Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr

 

Dienstgrad

min.

Dienstjahre

min.

Lehrgänge

Bemerkungen

 

FFA  / FMA

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Feuerwehrfrau-Anwärterin

Feuerwehrmann-Anwärter

 

 

 

Einstiegs-

 

dienstgrad

 

 

keine

 

mindest Eintrittsalter 16 Jahre

 

FF / FM

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Feuerwehrfrau

Feuerwehrmann

 

 

 

1

 

Grundlehrgang

(Truppmann I)

War der Anwärter Mitglied einer JGFW kann dieser DG direkt nach dem Grundlehrgang verliehen werden.

 

OFF / OFM

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Oberfeuerwehrfrau

Oberfeuerwehrmann

 

 

 

3

 

Grundlehrgang

(Truppmann II)

Beförderung durch OrtsBM.

 

HFF / HFM

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Hauptfeuerwehrfrau

Hauptfeuerwehrmann

 

 

 

4

 

10

 

Truppführer

 

ohne Truppf. aber

2 Tech.Lehrg.

Beförderung durch OrtsBM.

Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter

 

EHFF / EHFM

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Erste Hauptfeuerwehrfrau

Erster Hauptfeuerwehrmann

 

 

 

15

 

20

 

Truppführer

 

ohne Truppf. aber

2 Tech.Lehrg

Höchster Dienstgrad der durch den OrtsBM vergeben werden kann.

Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter

 

LM

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Löschmeisterin

Löschmeister

 

5

 

 

Gruppenführer I und II

 

An Funktion gebunden stellv. Gruppenführer, Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

 

OLM

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Oberlöschmeisterin

Oberlöschmeister

 

6

 

 

Gruppenführer I und II

 

Als Funktion Staffelführer oder Führer eines selbstständigen Löschtrupps, Jugendfeuerwehrwart,

Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart

 

HLM

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Hauptlöschmeisterin

Hauptlöschmeister

 

7

 

Gruppenführer I und II

 

Als Funktion Gruppenführer, Gemeindejugendfeuer-

wehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreis-

pressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter; Kreisausbilder;

 

EHLM

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Erste Hauptlöschmeisterin

Erster Hauptlöschmeister

 

8

 

Gruppenführer I und II

 

Als Funktion  Stellv. OrtsBM einer Grundausstat-

tungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, Stellv. Kreisaus-

bildungsleiter;

 

BM

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Brandmeisterin

Brandmeister

 

8

 

Gruppenführer I und II

 

Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. Zugführer in einer KFB, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter

 

OBM

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Oberbrandmeisterin

Oberbrandmeister

 

9

 

 

Zugführer I und II

 

Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Zugführer in einer KFB, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendwart, Stellv. Landesjugendwart

 

HBM

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Hauptbrandmeisterin

Hauptbrandmeister

 

10

 

 

Zugführer I+II

 

Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Stellv. GemBM, Stellv. Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, Landesjugendwart

 

EHBM

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Erste Hauptbrandmeisterin

Erster Hauptbrandmeister

 

10

 

Zugführer I+II

 

(** Verbandsführer)

 

An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr  gebunden.

(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).

 

ABM

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Abschnittsbrandmeisterin

Abschnittsbrandmeister

 

10

 

 

Verbandsführer

 

An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In kreisfreien Städten oder in Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeister. Stellv. Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte.

 

KBM

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Kreisbrandmeisterin

Kreisbrandmeister

 

10

 

 

Verbandsführer

 

An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster DG der FF eines Landkreises.

 

RBM

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Regierungsmeisterin

Regierungsmeister

 

10

 

 

Verbandsführer

 

An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.

 

ERBM

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Erste Regierungsbrandmeisterin

Erster Regierungsbrandmeister

.10

Verbandsführer

An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden konnte. Wird seit dem 18.08.2005 nicht mehr vergeben.